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Mitgliedsantrag

Werden Sie Mitglied unserer Theatergruppe

Das Studio des Parktheaters Iserlohn ist eine Theaterbühne, die sich durch ihren unbestechlichen Charme und ihre Nähe zum Publikum auszeichnet. Dadurch ensteht eine ganz besondere, intime Atmosphäre zwischen den Schauspielern und dem Publikum. Wer einmal das Studio besucht hat, kommt immer wieder. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, mit unserer Stückauswahl, auch mit provokanten und aktuellen Themen zum nachdenken anzuregen.

Wenn Sie Interesse am Theater haben, sich auf oder hinter der Bühne versuchen möchten, dann werden Sie Mitglied bei [pu:r vu].

Möglichkeiten der Mitgliedschaft:

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
  2. Mitglieder sind aktive Mitglieder, Mitglieder in der Probezeit, passive Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Erwerb der Mitgliedschaft

Voraussetzungen für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft sind

  1. die Aufnahme als ordentliches Mitglied durch die Mitgliederversammlung nach einer einjährigen Mitgliedschaft in der Probezeit oder
  2. ersatzweise die Gründungsmitgliedschaft gemäß dem Gründungsprotokoll vom 14.04.1993.

Voraussetzungen für den Erwerb der passiven Mitgliedschaft sind

  1. die Aufnahme als passives Mitglied durch die Mitgliederversammlung oder durch Umwandlungsantrag des aktiven Mitgliedes in eine passive Mitgliedschaft an den Vorstand.
  2. Passive Mitglieder haben kein aktives Stimmrecht.
  3. Passive Mitglieder haben den Eintritt zu den Aufführungen zu bezahlen.
  4. Passive Mitglieder haben einen Beitrag von 20,- € im Jahr zu bezahlen.
  5. Die Unterstützung des Vereinszwecks in materieller oder organisatorischer Art.
  6. Sobald ein passives Mitglied wieder Mitspieler ist, kommt es zu einer Beitragserhöhung, die der eines aktiven Mitglieds entspricht.
  7. Aktive Mitglieder haben einen Beitrag in Höhe von 50,- € im Jahr zu bezahlen.

Voraussetzungen für die Aufnahme als Mitglied in der Probezeit sind:

  1. der schriftliche Antrag einer natürlichen Person an den Vorstand und
  2. die Unterstützung des Vereinszwecks, sowie die Einhaltung der Satzung.

Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenmitglied:

Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der aktiven Mitglieder. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Vorschläge können durch den Vorstand erfolgen, oder von jedem ordentlichen Mitglied dem Vorstand zum Antrag gebracht werden. Die Abstimmung zu Ernennung als Ehrenmitglied wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung als ordentlicher Tagespunkt beantragt und ebenda vollzogen. Es reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder.

Pflichten der Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder und Mitglieder in der Probezeit haben die Pflicht die Mitgliedsbeiträge regelmäßig und pünktlich zu entrichten.
  2. regelmäßig und pünktlich an den Proben teilzunehmen, soweit dies durch den Regisseur für notwendig erachtet und angeordnet wird.
  3. Aufführungen aktiv mitzugestalten, sowohl in der durch den Regisseur besetzten Rolle, als auch organisatorisch - technisch tätig.
  4. in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten, die vom Vorstand berufen werden.
  5. aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
  6. an Repräsentativen Veranstaltungen teilzunehmen (z.B. Theater- und Zeitungsfeste o.ä.)
  7. an Gastspielen mitzuwirken.

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Ein Mitglied kann die Mitgliedschaft schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung muss an den Vereinsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter gerichtet sein.
  2. ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes fristlos ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie wiederholter Verstoß gegen die Satzung oder Beschlüsse des Vereins, Zahlungseinstellung des Mitgliedsbeitrages oder vereinsschädigendes Verhalten. Der Beschluss über den Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt, womit die Mitgliedschaft als beendet gilt.
  3. Bis zum Ende der Mitgliedschaft hat das Mitglied seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachzukommen. Der Vorstand kann jedoch den Verzicht auf eventuell ausstehende Verpflichtungen des Mitglieds beschließen.
  4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen jegliche Ansprüche des Mitglieds gegen den Verein.
  5. Die Mitgliedschaft endet außerdem mit dem Ableben des Mitglieds.

Wir sind nicht berechtigt für den Beitrag eine Spendenquittung auszustellen.

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15.01. des jeweiligen Geschäftsjahres vom Bankkonto abgebucht. Abweichende Zahlungsweisen (Überweisung) sind möglich, wenn sie ausdrücklich vom Vorstand erlaubt werden. Die Erlaubnis zur Abbuchung per Einzugsverfahren werden mit der Unterzeichnung des Mitgliedsantrags erteilt. Für eine ausreichende Deckung des Kontos ist Sorge zu tragen. Rückbuchungsgebühren Aufgrund mangelnder Kontodeckung werden dem Mitglied berechnet.

 

Datenschutzrechtliche Auskunft gemäß Art.15 DSGVO

Durch die [pu:r vu] Theatergruppe Iserlohn, vertreten durch 1.Vorsitzenden Bernd Nobst, werden im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft personenbezogene Daten [Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Bankverbindung] zum Zweck der ordnungsgemäßen Mitgliederverwaltung unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.

Übermittlung

Die personenbezogenen Daten (Kontoinhaber, Bankverbindung] werden zum Zweck des Beitragseinzuges an die Sparkasse Iserlohn übermittelt (Art.6 I a DSGVO).

Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Sie haben das Recht, die Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu verlangen. Sollten gesetzliche Vorschriften eine Löschung nicht zulassen, werden die Daten stattdessen gesperrt, so dass sie nur noch zum Zwecke der zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugänglich sind.

Widerrufsrecht

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie können Ihr Einverständnis verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Wahrnehmung der vorgenannten Rechte auf Berichtigung, Löschung, Sperrung oder Widerruf wenden Sie sich bitte an die [pu:r vu] Theatergruppe Iserlohn. Die Inanspruchnahme der Rechte ist für Sie kostenlos.

 

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